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Extradition Proceedings 


Extradition is the official process by which one nation or state requests and obtains from ...

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Extradition 

Procedura de extradare


Cererile de extradare sosite datorita intentarii unui proces Autor: Avocat Doctor in Drept ...

Extradare 

Ekstradycja


Postepowanie ekstradycyjne (tymczasowe wydanie) jest postepowaniem ...

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Ekstradycja 

экстрадиция 


Процедура выдачи (экстрадиция) — это формальное делопроизводство, согласно ...  

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экстрадиция 

 


10.12.2011 - Russland 
England gewährt Journalistin Asyl

Radio Free Europe berichtet, dass der russischen Journalistin Yelena Tregubova in England Asyl gewährt wurde. Sie wurde durch ihre Kritik an Wladimir Putin bekannt.

05.12.2011
Etappensieg für Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat einen hoch einzuschätzenden Teilerfolg im Kampf gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden erzielt. Er hat nämlich seine Sache vor den Obersten Gerichtshof Großbritanniens gebracht. Seine Auslieferung ist zunächst gestoppt. Der Fall wird dem Supreme Court vorgelegt , nachdem der High Court in London festgestellt hat, dass Fragen von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden sind. Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat sich vor einem Jahr am 7. Dezember 2010 in Großbritannien der Polizei gestellt. Ihm wird vorgeworfen, in Schweden eine Frau vergewaltigt und eine andere Frau sexuell belästigt zu haben. Er bestreitet das und bezeichnet die Vorwürfe als politisch motiviert, bisher ist er im Kampf gegen die Auslieferung in zwei Instanzen gescheitert. Wie hoch einzuschätzen aber die am 05. Dezember 2011 veröffentlichte Entscheidung ist, verdeutlicht § 42 IRG, der auch in Deutschland in Auslieferungsverfahren den schmalen Weg zum BGH eröffnet. Dieser Weg wird hierzulande so selten beschritten, dass man noch aktuelle BGH-Entscheidungen in Auslieferungssachen an einer Hand abzählen kann.

16.11.2011 - Aserbaidschan 
Auslieferungsverkehr zur Zeit nur bedingt

Deutschland liefert zur Zeit nur noch bedingt an Aserbaidschan aus. Während fundierte Bedenken gegen die Unabhängigkeit der dortigen Strafverfolgungsbehörden die deutsche Justiz (u.a. OLG Bremen 2 AuslA 21/10) bis Ende 2010 nicht entscheidend beeindruckten, hat das Bundesamt für Justiz am 18. Januar 2011 anlässlich unseres Falles in Bremen festgestellt, dass Auslieferungen an Aserbaidschan bis auf weiteres nicht mehr bewilligungsfähig sind. Inzwischen stehen Auslieferungen an Aserbaidschan unter Bedingungen, Deutschland verlangt im Einzelfall besondere Zusicherungen.

26.10.2011 - Ukraine 
Bundesamt für Justiz lehnt Bewilligung ab

Noch im Sommer diesen Jahres hatte das Bundesamt für Justiz nach einer Zulässigkeitsentscheidung des OLG Frankfurt/Main (Az.: 2 AuslA 1/11) die Auslieferung eines ukrainischen Oppositionspolitikers an die Ukraine bewilligt. Als sich nach der Auslieferung für die Strafverfolger in Kiew wegen der im Auslieferungsantrag mitgeteilten Straftat ein unüberwindliches Verfahrenshindernis herausstellte, beantragte die Ukraine in einem Nachtragsverfahren, die deutsche Bewilligung auf weiterte angeblich neue Strafvorwürfe gegen denselben Verfolgten auszudehnen, um ihn weiter inhaftieren zu können. Die Verteidigung beanstandete katastrophale Haftbedingungen. Im November 2011 lehnte das Bundesamt die Nachtragsbewilligung aber wegen inzwischen durchgreifender Bedenken ab. Der Verfolgte mußte in Kiew aus der Haft entlassen werden.

21.10.2011 - Russland 
Landgericht Wiener Neustadt lehnt Auslieferung ab

Das Landgericht Wiener Neustadt in Österreich (29 HR 60 11t-81) hat am 21. Oktober 2011 die Auslieferung eines Verfolgten nach Russland abgelehnt, weil Verstöße gegen Art. 6 MRK (Gebot des fairen Verfahrens) zu besorgen sind. Das Verfahren war stark von dem glaubhaften Vortrag des Verfolgten geprägt, dass das Verfahren gegen ihn "bestellt" war. Das Landgericht Wiener Neustadt stützt seine Entscheidung auf Berichte des österreichischen Bundesasylamtes zur gegenwärtigen Situation hinsichtlich der Einhaltung der Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK in Russland.

 02.05.2010 - Taipeh
Taiwans Wu Den-Yih hat die umstrittene 
Hinrichtung von vier Gefangenen verteidigt.
 
Erstmals seit viereinhalb Jahren wurde die Todesstrafe in Taiwan wieder vollstreckt. Der Regierungschef des Landes verwies auf die USA und Japan: "Nicht alle demokratischen Länder haben die Todesstrafe abgeschafft", sagte Wu am Sonntag in Taipeh. In Taiwan seien mindestens 70 Prozent seiner Landsleute immer noch gegen die Abschaffung der Todesstrafe. 

Lesen Sie hier weiter:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,692528,00.html

Zwischen Deutschland und Taiwan gibt es zur Zeit keinen Auslieferungsverkehr.

 
Hamburg 20.04. 2010
 
Nach SPIEGEL-Informationen sind U.S. Ermittler hinter 
einem Kieler Geschäftsmann her, der angeblich Bauteile 
für Sprengbomben im Irak geliefert hat.
 
Es sollen Temperatur- und Feuchtigkeitsreglern gewesen sein, sowie Ventile, wie man sie wohl in jedem ordentlichen Laden für Sanitärzubehör bekommt. 

Lesen Sie hier weiter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,689394,00.html

In einem von uns vertretenen Fall wurde in den USA sogar Anklage erhoben. Die Auslieferung aus Deutschland wurde abgelehnt. Ein in Deutschland eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Iran-Embargo wurde mangels Tatverdachts eingestellt.


Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt Auslieferung nach Polen ab!
Aufatmen schon nach sieben Tagen:
 
In einem von uns vertretenen Fall hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nach der Festnahme innerhalb einer Woche wieder die Aufhebung der Auslieferungshaft verfügt. Das Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung betraf einen Deutschen. 

Nach deutschem Recht war de Tat verjährt. Zwei Jahre früher wäre die Sache vielleicht nicht so glimpflich abgegangen. Aber im Frühjahr 2008 hat der BGH (Beschluss vom 15.04.2008 - 4 ARs 22/07) eine für en deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr wichtige Entscheidung getroffen: Die nach deutschem Recht eingetretene Verfolgungsverjährung einer Tat, für die auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, steht der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen auf Grund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen entgegen, selbst wenn nach polnischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist.

mehr dazu ...

Anzumerken ist: Die Auslieferung eins Deutschen nach Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls zur Strafvollstreckung ist nur mit seiner Zustimmung möglich. Aber die Auslieferung eins Deutschen nach Polen zur Strafverfolgung setzt seine Zustimmung grundsätzlich nicht voraus.


Chancen auch beim Europäischen Haftbefehl
16.03.2010| Kein Zweifel:
 

Der Europäische Haftbefehl beschleunigt und vereinfacht die Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten.

Trotzdem hat sich inzwischen eine Rechtsprechung herausgebildet, die Zulässigkeits- und Bewilligungshindernisse sehr genau prüft. Auch innerhalb Europas werden Auslieferungen häufiger abgelehnt als man allgemein glaubt.

Kritisch sehen die Gerichte nicht nur die Auslieferung von Deutschen. Abgelehnt werden kann auch die Auslieferung von Ausländern, die hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zunehmend betonen die Oberlandesgerichte ihre Eigenständigkeit in der Haftfrage. Der Europäische Haftbefehl gegen den Verfolgten setzt zwar ein Auslieferungsverfahren in Gang, was aber eben nicht heißt, dass das deutsche Gericht den Verfolgten tatsächlich für die Dauer des Verfahrens in Haft nehmen muss.

Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahr 2008 aus Deutschland 742 Menschen, die in Deutschland leben, ins EU-Ausland ausgeliefert. Darunter waren allerdings nur 30 Deutsche. Überwiegend fordern die benachbarten EU-Staaten eine Auslieferung eigener Staatsbürger, damit diese im Heimatland vor Gericht gestellt oder in Strafhaft genommen werden können. Fast die Hälfte aller Anträge kommt aus Polen (44,6 Prozent), mit großem Abstand folgt Rumänien (7,7 Prozent).


OLG Köln lehnt Auslieferung nach Peru ab
Acht Monate von der Festnahme bis zur Entscheidung: In einem weiteren von uns vertretenen Fall hat das OLG Köln (6 Ausl. A 2/08) die Auslieferung abgelehnt.
Danach ist die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig. Die Verfolgte - heute Rechtsanwältin in London - war schon 1993 in Lima in einem Verfahren mit über hundert Angeklagten vom Vorwurf der Mitgliedschaft im "Leuchtenden Pfad" freigesprochen worden. 

Das freisprechende Urteil war allerdings bald darauf (hier: im Jahre 1993) durch ein so genanntes "gesichtsloses Gericht" wieder aufgehoben worden. Das Aufhebungsverfahren genügte rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht. Wörtlich in der Entscheidung: "Die Auslieferung ist .... unzulässig, weil die Leistung von Rechtshilfe im konkreten Fall wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde, § 73 IRG." 

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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Partner - 40545 Düsseldorf - Tel  +49 211 17 18 380