
10.12.2011
- Russland
England gewährt Journalistin Asyl
Radio Free Europe berichtet, dass der russischen
Journalistin Yelena Tregubova in England Asyl gewährt
wurde. Sie wurde durch ihre Kritik an Wladimir Putin
bekannt.
05.12.2011
Etappensieg
für Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat einen hoch
einzuschätzenden Teilerfolg im Kampf gegen seine drohende
Auslieferung nach Schweden erzielt. Er hat nämlich seine
Sache vor den Obersten Gerichtshof Großbritanniens
gebracht. Seine Auslieferung ist zunächst gestoppt. Der
Fall wird dem Supreme Court vorgelegt , nachdem der High
Court in London festgestellt hat, dass Fragen von
allgemeiner Bedeutung zu entscheiden sind. Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat sich vor einem
Jahr am 7. Dezember 2010 in Großbritannien der Polizei
gestellt. Ihm wird vorgeworfen, in Schweden eine Frau
vergewaltigt und eine andere Frau sexuell belästigt zu
haben. Er bestreitet das und bezeichnet die Vorwürfe als
politisch motiviert, bisher ist er im Kampf gegen die
Auslieferung in zwei Instanzen gescheitert. Wie hoch einzuschätzen aber die am 05. Dezember 2011
veröffentlichte Entscheidung ist, verdeutlicht § 42 IRG,
der auch in Deutschland in Auslieferungsverfahren den
schmalen Weg zum BGH eröffnet. Dieser Weg wird hierzulande
so selten beschritten, dass man noch aktuelle
BGH-Entscheidungen in Auslieferungssachen an einer Hand
abzählen kann.
16.11.2011
- Aserbaidschan
Auslieferungsverkehr zur Zeit nur bedingt
Deutschland liefert zur Zeit nur noch bedingt an
Aserbaidschan aus. Während fundierte Bedenken gegen die
Unabhängigkeit der dortigen Strafverfolgungsbehörden die
deutsche Justiz (u.a. OLG Bremen 2 AuslA 21/10) bis Ende
2010 nicht entscheidend beeindruckten, hat das Bundesamt
für Justiz am 18. Januar 2011 anlässlich unseres Falles in
Bremen festgestellt, dass Auslieferungen an Aserbaidschan
bis auf weiteres nicht mehr bewilligungsfähig sind.
Inzwischen stehen Auslieferungen an Aserbaidschan unter
Bedingungen, Deutschland verlangt im Einzelfall besondere
Zusicherungen.
26.10.2011 - Ukraine
Bundesamt für Justiz lehnt Bewilligung ab
Noch im Sommer diesen Jahres hatte das
Bundesamt für Justiz nach einer Zulässigkeitsentscheidung
des OLG Frankfurt/Main (Az.: 2 AuslA 1/11) die Auslieferung
eines ukrainischen Oppositionspolitikers an die Ukraine
bewilligt. Als sich nach der Auslieferung für die
Strafverfolger in Kiew wegen der im Auslieferungsantrag
mitgeteilten Straftat ein unüberwindliches
Verfahrenshindernis herausstellte, beantragte die Ukraine in
einem Nachtragsverfahren, die deutsche Bewilligung auf
weiterte angeblich neue Strafvorwürfe gegen denselben
Verfolgten auszudehnen, um ihn weiter inhaftieren zu
können. Die Verteidigung beanstandete katastrophale
Haftbedingungen. Im November 2011 lehnte das Bundesamt die
Nachtragsbewilligung aber wegen inzwischen durchgreifender
Bedenken ab. Der Verfolgte mußte in Kiew aus der Haft
entlassen werden.
21.10.2011
- Russland
Landgericht Wiener Neustadt lehnt Auslieferung ab
Das Landgericht Wiener Neustadt in Österreich
(29 HR 60 11t-81) hat am 21. Oktober 2011 die Auslieferung
eines Verfolgten nach Russland abgelehnt, weil Verstöße
gegen Art. 6 MRK (Gebot des fairen Verfahrens) zu besorgen
sind. Das Verfahren war stark von dem glaubhaften Vortrag
des Verfolgten geprägt, dass das Verfahren gegen ihn
"bestellt" war. Das Landgericht Wiener Neustadt
stützt seine Entscheidung auf Berichte des
österreichischen Bundesasylamtes zur gegenwärtigen
Situation hinsichtlich der Einhaltung der
Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK in Russland.
02.05.2010
- Taipeh
Taiwans Wu Den-Yih hat die
umstrittene
Hinrichtung von vier Gefangenen verteidigt.
Erstmals seit viereinhalb Jahren wurde die Todesstrafe in
Taiwan wieder vollstreckt. Der Regierungschef des Landes verwies auf die USA und Japan:
"Nicht alle demokratischen Länder haben die
Todesstrafe abgeschafft", sagte Wu am Sonntag in
Taipeh. In Taiwan seien mindestens 70 Prozent seiner
Landsleute immer noch gegen die Abschaffung der
Todesstrafe.
Lesen Sie hier weiter:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,692528,00.html
Zwischen
Deutschland und Taiwan gibt es zur Zeit keinen
Auslieferungsverkehr.
Hamburg 20.04. 2010
Nach SPIEGEL-Informationen sind U.S. Ermittler hinter
einem
Kieler Geschäftsmann her, der angeblich Bauteile
für
Sprengbomben im Irak geliefert hat.
Es sollen Temperatur-
und Feuchtigkeitsreglern gewesen sein, sowie Ventile, wie
man sie wohl in jedem ordentlichen Laden für
Sanitärzubehör bekommt.
Lesen Sie hier weiter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,689394,00.html
In einem
von uns vertretenen Fall wurde in den USA sogar Anklage
erhoben. Die Auslieferung aus Deutschland wurde abgelehnt.
Ein in Deutschland eingeleitetes strafrechtliches
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Iran-Embargo wurde mangels Tatverdachts
eingestellt.
Generalstaatsanwaltschaft
Düsseldorf lehnt Auslieferung nach Polen ab!
Aufatmen schon nach sieben Tagen:
In einem von uns vertretenen Fall hat die
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nach der Festnahme
innerhalb einer Woche wieder die Aufhebung der
Auslieferungshaft verfügt. Das Auslieferungsersuchen zur
Strafverfolgung betraf einen Deutschen.
Nach deutschem Recht war de Tat verjährt. Zwei Jahre
früher wäre die Sache vielleicht nicht so glimpflich
abgegangen. Aber im Frühjahr 2008 hat der BGH (Beschluss
vom 15.04.2008 - 4 ARs 22/07) eine für en
deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr wichtige
Entscheidung getroffen: Die nach deutschem Recht
eingetretene Verfolgungsverjährung einer Tat, für die auch
die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, steht der
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen auf Grund
eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen
entgegen, selbst wenn nach polnischem Recht die
Strafverfolgung noch nicht verjährt ist.
mehr
dazu ...
Anzumerken
ist: Die Auslieferung eins Deutschen nach Polen
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls zur
Strafvollstreckung ist nur mit seiner Zustimmung
möglich. Aber die Auslieferung eins Deutschen nach
Polen zur Strafverfolgung setzt seine Zustimmung
grundsätzlich nicht voraus.
Chancen
auch beim Europäischen Haftbefehl
16.03.2010| Kein Zweifel:
Der Europäische Haftbefehl beschleunigt und vereinfacht
die Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten.
Trotzdem
hat sich inzwischen eine Rechtsprechung herausgebildet,
die Zulässigkeits- und Bewilligungshindernisse sehr
genau prüft. Auch innerhalb Europas werden
Auslieferungen häufiger abgelehnt als man allgemein
glaubt.
Kritisch
sehen die Gerichte nicht nur die Auslieferung von
Deutschen. Abgelehnt werden kann auch die Auslieferung
von Ausländern, die hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben.
Zunehmend
betonen die Oberlandesgerichte ihre Eigenständigkeit in
der Haftfrage. Der Europäische Haftbefehl gegen den
Verfolgten setzt zwar ein Auslieferungsverfahren in
Gang, was aber eben nicht heißt, dass das deutsche
Gericht den Verfolgten tatsächlich für die Dauer des
Verfahrens in Haft nehmen muss.
Nach
Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahr 2008 aus
Deutschland 742 Menschen, die in Deutschland leben, ins
EU-Ausland ausgeliefert. Darunter waren allerdings nur
30 Deutsche. Überwiegend fordern die benachbarten
EU-Staaten eine Auslieferung eigener Staatsbürger,
damit diese im Heimatland vor Gericht gestellt oder in
Strafhaft genommen werden können. Fast die Hälfte
aller Anträge kommt aus Polen (44,6 Prozent), mit
großem Abstand folgt Rumänien (7,7 Prozent).
OLG
Köln lehnt Auslieferung nach Peru ab
Acht Monate von der Festnahme bis zur Entscheidung: In
einem weiteren von uns vertretenen Fall hat das OLG
Köln (6 Ausl. A 2/08) die Auslieferung abgelehnt.
Danach ist die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru
wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in
idem") unzulässig. Die Verfolgte - heute
Rechtsanwältin in London - war schon 1993 in Lima in
einem Verfahren mit über hundert Angeklagten vom
Vorwurf der Mitgliedschaft im "Leuchtenden
Pfad" freigesprochen worden.
Das freisprechende Urteil war allerdings bald darauf
(hier: im Jahre 1993) durch ein so genanntes
"gesichtsloses Gericht" wieder aufgehoben
worden. Das Aufhebungsverfahren genügte
rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht. Wörtlich in
der Entscheidung: "Die Auslieferung ist ....
unzulässig, weil die Leistung von Rechtshilfe im
konkreten Fall wesentlichen Grundsätzen der deutschen
Rechtsordnung widersprechen würde, § 73
IRG."
hier
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